Seit 2013 leistet die Marktgemeinde einen Zuschuss für das Semesterticket an Studierende. Grundbedingungen sind unter anderem der Hauptwohnsitz in Bad Wimsbach-Neydharting sowie ein Höchstalter von 27 Jahren. Seite Ende Oktober 2021 gibt es nun das Klimaticket in ganz Österreich. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, auch hierzu einen Zuschuss von zehn Prozent pro Semester – mindestens € 80,00 – für Studierende aus Bad Wimsbach-Nh. zu leisten. Die Förderung kann auch von Schülern und Lehrlingen in Anspruch genommen werden, wenn kein Anspruch auf Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt besteht.
„Als Gemeinde unterstützen wir mit dem Zuschuss unsere Jugend, die sich in Ausbildung befindet und den Hauptwohnsitz in Bad Wimsbach-Neydharting hat. Gleichzeitig schaffen wir damit auch einen zusätzlichen Anreiz, das Klimaticket zu nutzen!“, sagt Bürgermeister Mag. Erwin Stürzlinger. „Somit steigt das Bewusstsein für öffentliche Verkehrsmittel!“, gibt sich der Bürgermeister überzeugt. „Daher leisten wir mit dem Zuschuss einen Beitrag zum Klimaschutz. Auch Schüler und Lehrlinge können ansuchen, falls für sie nicht die Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt möglich ist.“
Schon bisher suchten viele Studierende die Unterstützungsmöglichkeit seitens der Marktgemeinde. Immerhin waren das bis zu Euro € 100,-- pro Semester für ein Netzticket am jeweiligen Studiendort. Die Anreise dorthin war bisher nicht umfasst. Nun wird das Klimaticket, welches neben der Anreise zum Studienort auch die innerstädtischen öffentlichen Verkehrsmittel abdeckt, bei den jungen Erwachsenen immer beliebter. „Diesem Umstand tragen wir mit dem Zuschuss nun auch Rechnung!“, so Bürgermeister Stürzlinger.
Das österreichweite Klimaticket für Jugendliche bis einschließlich 25 Jahre kostet derzeit Euro 821,-- pro Jahr. Pro Semester erhalten sie seitens der Marktgemeinde eine Vergütung von jeweils 10 % der Kosten für ein Klimaticket, jedenfalls aber Euro 80,00. Die Antragsfrist für den Zuschuss endet mit dem Beginn des neuen Semesters, welches auf das Semester folgt, für welches das Ansuchen gestellt wird.